Profil | Beruflicher Werdegang

Uwe Neubauer

1981-1984 Ausbildung zum Estrichleger
Ab 1984 Vorarbeiter | Bauleiter im Bereich Estrich und Fußbodenkonstuktionen
1999 Absolvierung der Meisterschule für Estrich und Belag
2001 Selbstständig als Estrichunternehmen
Diverse Ausbildungen für Fußboden Sonderkonstruktionen, Dünnschicht Systeme, Renovierungssysteme,
Fachunternehmer für Sondersysteme
Bautrocknung für Estrichkonstruktionen
Eingetragen im Fachverband Fußbodenbau BW
Innung BW
Zertifizierung „Meisterhaft der deutschen Bauwirtschaft.“

Meine Leistungen im Schadens-/Streitfall sowie zur Begleitung Ihres Projektes

Als vereidigter Sachverständiger umfasst meine Tätigkeit ganz unterschiedliche Aufgaben, wobei die Erstellung von Gutachten zentral ist. Ich erstelle Privatgutachten sowie Versicherungsgutachten, Schiedsgutachten, Gerichtsgutachten und gutachterliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Beweissicherungsverfahren.

In einem Konfliktfall empfehle ich, vor der Beauftragung eines Gutachtens oder der Einschaltung eines Anwalts eine gütliche Einigung unter meiner Vermittlung anzustreben. Das kann viel Ärger, Aufwand und Kosten sparen und führt oft zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung.

  • Bei allen Gutachten geht es aber ebenso um Arbeiten, die Sie auch außerhalb dieses formalen Rahmens beauftragen können. Dazu gehören:
  • Ermittlung und Feststellung von Ursachen eines entstandenen Schadens
  • technische Analysen beispielsweise durch Feuchtemessung
  • Dokumentation vorhandener Schäden
  • Beratung und Empfehlungen zur Behebung von Schäden beziehungsweise zu Sanierungsmöglichkeiten

Meine Aufgaben als Sachverständiger beschränken sich indes nicht auf die Einbringung meiner Fachkompetenz bei Streitigkeiten zur Fußbodenkonstruktion oder zum Estrich. Es geht mir auch darum, Sie bei Ihrem Bau- oder Sanierungsprojekt zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen. Ferner kann ich verschiedene Kontrollaufgaben übernehmen, damit Sie sich ganz sicher sein können, dass alle Arbeiten richtig ausgeführt, abgenommen und abgerechnet werden:

  • Bereits bei der Planung Ihres Projektes können Sie auf meine fachlich versierte Beratung zurückgreifen. Das umfasst alle Bereiche des großen Themas „Fußboden“.
  • Vor Ort gilt es unter anderem, zu überprüfen, ob geeignete Untergründe vorhanden sind.
  • Sind bereits Leistungen erbracht, nehme ich auch hier eine Überprüfung der Umsetzung sowie der verwendeten Materialien vor.
  • Im weiteren Verlauf geht es darum, Ihr Projekt zu begleiten und zu überwachen, damit alles seine Richtigkeit hat.
  • Am Ende stehen eine Bestätigung der Abnahme sowie eine Prüfung der Abrechnung.  

Gerne können wir in einem vorbereitenden Gespräch den Umfang meiner Tätigkeiten für Sie abklären. Zur Sprache kommen dabei auch die entstehenden Kosten. Bei gerichtlich angeordneten Tätigkeiten wie dem Gerichtsgutachten gilt hier das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bei anderen Gutachten ist die Kostenermittlung zweigeteilt. Bürogebundene Arbeiten rechne ich nach Standard-Sätzen ab, die Sie gerne einsehen können. Der Aufwand sowie der Einsatz von Mitteln für alle weiteren Arbeiten können variieren. Daher kommt es hier auf den konkreten Fall an. Sollten dabei Kosten auftreten, die den vorher vereinbarten Rahmen nennenswert übersteigen, werde ich natürlich nur nach einer weiteren Absprache mit Ihnen handeln. Kosten für nicht-gutachterliche Bereiche wie die reine Schadensermittlung, die Projektbegleitung und -beratung orientieren sich vollständig am Einzelfall.