Gutachten

Falls Sie über die Sachlage und den Zustand einer Bodenkonstruktion im Zweifel sind, kann sich ein Privatgutachten lohnen. Privatgutachten kann jeder mögliche private Auftraggeber ausstellen lassen. Wenn Sie mit der Ausführung und/oder Güte einer Arbeit nicht einverstanden sind, kann das Privatgutachten den Sachverhalt präzise darstellen und gegebenenfalls Ihre Position stärken. Möglicherweise ist mit dessen Hilfe bereits eine Einigung erreichbar, bevor der Gang zum Anwalt sowie ein langwieriger und risikoreicher Rechtsstreit erfolgen.
Kommt es doch zu einem Gerichtsverfahren, ist die Bedeutung von Privatgutachten eingeschränkt. Schließlich ist es außerhalb des Verfahrens und lediglich von einer Partei bestellt. Auch wenn es deswegen vom Gericht nicht anerkannt wird, kann es Ihnen als Argumentationshilfe dienen, da es Darstellungen, Beurteilungen und Stellungnahmen zu allen relevanten Aspekten der Bodenkonstruktion enthält.

  • Begründete Stellungnahme eines Sachverständigen über eine Zweifelslage
  • Gutachten außerhalb eines Gerichtsverfahrens
  • Für private Auftraggeber, unbegrenzter Auftraggeberkreis
  • Beschränkte Bedeutung im Gerichtsverfahren, da lediglich von einer Partei bestellt
  • Darstellungen, Beurteilungen und Stellungnahmen über die Sachlage und den Zustand einer Bodenkonstruktion

Im Versicherungsfall ist es unter bestimmten Umständen sowie ab einer gewissen Schadenshöhe in der Regel so, dass die Versicherungsgesellschaft ein Gutachten anfordert. Einen für diese Aufgabe zugelassenen Gutachter können Sie meist selber auswählen. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Ulm für das Estrichlegerhandwerk nehme ich diese Aufgabe gerne für Ihren Fall wahr.
In diesem Zusammenhang ermittle ich die Schadensursache und stelle den Schadenseintritt sowie den Schadensablauf fest. Den Versicherungsanforderungen entsprechend erfolgt eine umfangreiche Dokumentation inklusive vollständiger fotografischer und bemaßter Beweissicherung. Teil des Versicherungsgutachtens ist ebenfalls die Feststellung der Schadenshöhe. Sie kann aus den Kosten für die Instandsetzung vorhandener Materialien bestehen oder aus den Kosten für deren Ersatz.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch zur Seite, wenn es darum geht, Sie zur Instandsetzung auf der einen Seite sowie zur Schadensregulierung auf der anderen Seite zu beraten. Teil dieser Leistungen ist ferner die Erstellung einer detaillierten sowie transparenten Kostenübersicht.

  • Ermittlung der Schadensursache, Schadensablauf und Schadenseintritt
  • Vollständige fotografische und bemaßte Beweissicherung
  • Feststellung der Schadenshöhe (Instandhaltung oder Ersatz)
  • Beratung bei Instandsetzung bzw. Schadensregulierung
  • Erstellung einer Kostenübersicht

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Ulm für das Estrichlegerhandwerk kann ich in einschlägigen Fällen vom Gericht mit der Erstellung von Gerichtsgutachten betraut werden. Gerichtsgutachten werden zur unabhängigen Feststellung eines Sachverhaltes beauftragt. Daher gelten hier für Sachverständige ganz besondere Pflichten in Bezug auf Unparteilichkeit, Objektivität und Weisungsfreiheit. Da der Sachverständige darauf einen Eid geleistet hat, stellt ein Verstoß gegen seine Pflichten einen Straftatbestand dar.

  • Pflichten des Sachverständigen: Unparteilichkeit, Objektivität, Weisungsfreiheit
  • Verstoß gegen die Pflichten stellt einen Strafbestand dar (es wurde ein Eid geleistet)

Am Anfang einer rechtlichen Auseinandersetzung steht das Schiedsverfahren. Hier geht es darum, dass die beteiligten Parteien zunächst versuchen, ohne ein Gerichtsverfahren eine Einigung zu erreichen. Das Schiedsgutachten stellt dafür eine wichtige Hilfe dar. Es ist nicht nur ein hervorragendes Instrument zur außergerichtlichen Einigung bei Streitfragen, sondern kann auch wesentlich zur Klärung von Zweifeln beitragen. Der damit beauftragte Sachverständige wird von allen Parteien gemeinsam bestellt. Hintergrund ist, dass die Ergebnisse seines Schiedsgutachtens für alle Seiten bindend sind.

  • Versuch, eine Einigung ohne Gerichtsverfahren zu erreichen
  • Gemeinsamer Sachverständiger von allen Parteien bestellt
  • Hervorragendes Instrument zur außergerichtlichen Einigung bei Streitfragen oder zur Klärung von Zweifeln

Bodenkonstruktionen und Estriche werden oft Anlass zu Streitigkeiten. Bei fortschreitendem Baufortschritt werden die Auseinandersetzungen jedoch zunehmend komplizierter. Damit Sie jederzeit im Bilde sind und gegebenenfalls frühzeitig einschreiten können, biete ich Ihnen eine fachliche und prüfende Begleitung dieser Bauabschnitte an. Dazu gehört neben der Kontrolle vom Aufmaß auch eine Überprüfung der Rechnungen sowie der Bauabnahme.

  • Begleitung und Prüfung von Aufmaß, Rechnungen und Bauabnahme
Berater
Baustelle