Beratung

Bodenkonstruktionen und Estriche werden oft Anlass zu Streitigkeiten. Bei fortschreitendem Baufortschritt werden die Auseinandersetzungen jedoch zunehmend komplizierter. Damit Sie jederzeit im Bilde sind und gegebenenfalls frühzeitig einschreiten können, biete ich Ihnen eine fachliche und prüfende Begleitung dieser Bauabschnitte an. Dazu gehört neben der Kontrolle vom Aufmaß auch eine Überprüfung der Rechnungen sowie der Bauabnahme.

  • Begleitung und Prüfung von Aufmaß, Rechnungen und Bauabnahme

Gerne begleite ich Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt. Dabei kann ich Ihnen schon bei der Planung mit viel Erfahrung und fachlichem Rat zur Seite stehen. Neben der Unterstützung bei der Ausführung biete ich Ihnen eine Überwachung Ihres Projektes bis zur vollständigen Abnahme und Abrechnung.

  • Begleitend von der Planung, Ausführung, Überwachung bis zur vollständigen Abnahme und Abrechnung

Das Thema „Fußboden“ einschließlich Fußbodenkonstruktionen, Estriche und Fußbodenbeläge ist sehr komplex. Dazu kommen Detail-Aspekte, beispielsweise wenn es um die Sanierung vorhandener Böden oder die Möglichkeiten für eine Fußbodenheizung geht. Zu allen Fragen rund um das Thema „Fußboden“ stehe ich Ihnen mit der kompetenten Beratung eines Estrichlegermeisters zur Verfügung. Erforderlichenfalls kann die Beratung auch im Team mit weiteren einbezogenen Gewerken erfolgen.

  • In allen Bereichen zum Thema „Fußboden“

Das Beweissicherungsverfahren wird durch das Gericht bestellt. Es beauftragt einen vereidigten Sachverständigen mit der Sicherung von Beweisen. Häufig erfolgt ein Antrag dazu von lediglich einer Partei, die auf diese Weise sicherstellen will, dass alle relevanten Beweise für das Gerichtsverfahren verfügbar bleiben. Bei der Beweissicherung geht es auf der einen Seite um die Feststellung von Schadensursächlichkeiten bei Auseinandersetzungen. Auf der anderen Seite zeige ich als Sachverständiger aber auch Möglichkeiten auf, um den Konflikt zu begrenzen. Des Weiteren nehme ich die entstandenen Schäden auf und arbeite einen Sanierungsvorschlag aus.

  • Bestellung durch das Gericht
  • Auf Antrag nur einer Partei
  • Feststellung von Schadensursächlichkeiten bei Streitigkeiten
  • Begrenzung des Konflikts
  • Aufnahme von entstandenen Schäden und Ausarbeitung eines Sanierungsvorschlages

Im Falle von Mängeln an der Fußbodenkonstruktion oder am Estrich sind häufig beide Parteien an einer einvernehmlichen und gütlichen Einigung interessiert. Sie wollen es nicht zu einem gerichtlichen Rechtsstreit kommen lassen und sehen sogar Möglichkeiten, sich ohne das Erfordernis von Gutachten zu verständigen? Dann trete ich gerne als Vermittler zwischen den Parteien auf und versuche über eine Schadensanalyse sowie Mediations- und Beratungsangebote zu einer Lösungsfindung beizutragen.

  • Vermitteln zwischen zwei Parteien als Mediator und Berater, ohne Erstellung eines Gutachtens oder Überleitung in einen gerichtlichen Rechtstreit
  • Lösungsfindung außerhalb eines gerichtlichen Urteils

Sind Sanierungsarbeiten am Fußboden beziehungsweise Estrich erforderlich, ist es sinnvoll, im Vorfeld einen ausgewiesenen Fachmann nach seiner Meinung zu fragen. In solchen Fällen analysiere ich die festgestellten Mängel, zeige Ihnen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung auf und empfehle Ihnen eine konkrete Vorgehensweise.

  • Beratung bei festgestellten Mängeln im Hinblick auf Beseitigung
Beschädigter Bodenbelag
Estrich Rolle